Montag | 06.09.2010  







Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01059 GmbH
für die Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten

1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss

1.1. Die 01059 GmbH (nachfolgend "01059"), Rotterdamer Str. 11a, 40474 Düsseldorf, bietet bundesweit Sprachtelefondienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voranmeldung) an. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie die nachfolgenden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in den Geschäftstellen der 01059 eingesehen werden.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn 01059 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Call-by-Call-Dienste

2.1. 01059 bietet ihren Kunden Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG oder der 01059 mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.

2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die VNB-Kennziffer "01059" vorwählt und 01059 die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.

2.3. Das Vertragsverhältnis zwischen 01059 und dem Kunden ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet. Ein Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen werden nicht begründet.

2.4. Die Entgelte und der jeweilige Abrechungstakt ergeben sich aus der bei Verbindungsbeginn gültigen, unter http://www.01059.net veröffentlichten Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt.

2.5. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über 01059 in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen.

3.2. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist.

3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, ist 01059 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weiteren Schaden (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltend zu machen.

3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser Rechnung auch die Verbindungen zu 01059 einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.

3.5. Der Kunde kann gegenüber 01059 nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Leistungsbeschränkungen und -einstellungen

4.1. 01059 kann, ohne damit Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Kunden zu begründen, ihre Telekommunikationsdienstleistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, wenn eine Beeinträchtigung
- der Sicherheit des Netzbetriebes, oder
- der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, oder
- der Interoperabilität der Dienste, oder
- des Datenschutzes

zu befürchten ist.

4.2. Im Falle höherer Gewalt ist 01059 von ihrer Leistungspflicht befreit.

5. Haftung von 01059

5.1. 01059 leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

5.2. Ist der Schaden bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet 01059 abweichend von Ziffer 5.1. für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von 01059 auf 10 Mio. EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich durch 01059 verursacht wurde.

5.3. Die gesetzliche Haftung von 01059 bei Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Soweit die Haftung von 01059 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 01059.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde darf die Verbindungen zu 01059 nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von 01059 zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

6.3. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 01059 erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.

7. Datenschutz

7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden vom 01059 nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, das TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) oder soweit Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder genutzt werden (Verkehrsdaten).

7.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung benötigt werden, speichert 01059 diese Daten für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversendung.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag ist nach Wahl der klagenden Partei Düsseldorf oder der Sitz des Beklagten, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der 01059 unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen seines internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.


 
 

Ziel:
Preis: ct/Min

Deutschland E-Plus* 6,40 ct
Deutschland E-Plus* 19,90 ct
Deutschland Mobilfunk* 6,40 ct
Deutschland Mobilfunk* 19,90 ct
Deutschland T-Mobile* 6,40 ct
Deutschland T-Mobile* 19,90 ct
Deutschland Vodafone* 6,40 ct
Deutschland Vodafone* 19,90 ct
Deutschland o2* 6,40 ct
Deutschland o2* 19,90 ct
Indonesien FN2,20 ct
Kamerun FN7,90 ct
Libanon FN5,61 ct
Südafrika FN2,10 ct
Taiwan FN1,10 ct
Türkei Istanbul0,89 ct
Vereinigte Arabische Emirate Mobil9,60 ct


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